Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist längst mehr als ein freiwilliges Extra. Für Unternehmen und insbesondere Kapitalgesellschaften wie GmbHs und AGs bietet sie Ihnen steuerliche Vorteile, erhöht die Mitarbeiterbindung und stärkt Ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Gleichzeitig zeigen Sie soziale Verantwortung und strategischen Weitblick. In Zeiten von Fachkräftemangel und steigendem Rentenbewusstsein ist die bAV ein entscheidender Wettbewerbsvorteil, den Sie nutzen sollten.

Top-Highlights einer betrieblichen Altersvorsorge für Sie als Arbeitgeber

  • Pflicht und Chance zugleich: Seit 2002 müssen Sie Ihren Mitarbeitenden eine bAV anbieten – gestalten Sie diese aktiv, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
  • Mitarbeiterbindung stärken: Eine gut umgesetzte bAV signalisiert Wertschätzung und hilft dabei, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
  • Steuern und Sozialabgaben sparen: Durch Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss reduzieren Sie Ihre Lohnnebenkosten – ein klarer finanzieller Vorteil.
  • Flexibel und individuell umsetzbar: Ob Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Mischmodell – Sie wählen das System, das zu Ihrem Unternehmen passt.
  • Sicherheit auch bei Insolvenz: Die Ansprüche Ihrer Mitarbeitenden sind über den PSVaG abgesichert – das schafft Vertrauen und rechtliche Klarheit.
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Was ist eine betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern die Möglichkeit, einen Teil ihres monatlichen Bruttogehalts für die eigene Rente zurückzulegen. Dieses Geld wird direkt vom Lohn abgezogen und in eine Vorsorgelösung investiert – entweder durch die sogenannte Entgeltumwandlung oder durch arbeitgeberfinanzierte Beiträge. In beiden Fällen profitieren Arbeitnehmer von steuerlichen Vorteilen, und Arbeitgeber zeigen sich als verantwortungsvolle Partner bei der Altersabsicherung.

Was gilt seit der Einführung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2018?

Seit 2018 schreibt das Gesetz vor, dass Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 % zahlen müssen, wenn ein Arbeitnehmer einen Teil seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge überführt. Dies gilt für die Durchführungswege Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds. Der Zuschuss soll sicherstellen, dass eingesparte Sozialabgaben des Arbeitgebers anteilig dem Arbeitnehmer zugutekommen.

Neuerungen durch das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz

Neue gesetzliche Regelungen fördern zunehmend den Einsatz digitaler Prozesse zur Verwaltung von Betriebsrenten. Das erleichtert Unternehmen die Umsetzung und sorgt für eine bessere Nachvollziehbarkeit und Vergleichbarkeit der verschiedenen Produkte. Deshalb lohnt es sich, bestehende Verträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Sind Arbeitgeber verpflichtet, eine bAV anzubieten?

Ja, seit 2002 haben Arbeitnehmer das gesetzlich verankerte Recht, einen Teil ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersvorsorge einzubringen. Arbeitgeber müssen dafür eine passende Möglichkeit zur Verfügung stellen, zum Beispiel über eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Sie sind also verpflichtet, ein entsprechendes Modell anzubieten, auch wenn sie selbst keine eigenen Beiträge leisten.

Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge, sofern sie in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichert sind. Das gilt unabhängig von der Arbeitszeit oder dem Einkommen. Somit können auch Teilzeitkräfte und Minijobber unter bestimmten Voraussetzungen davon profitieren.

Warum man als Arbeitgeber eine betriebliche Altersvorsorge einführen sollte

Viele Arbeitgeber zögern noch, wenn es um die Einführung einer betrieblichen Altersvorsorge geht, oft aus Unkenntnis über die Vorteile. Dabei kann eine gut aufgesetzte bAV nicht nur die Mitarbeiterbindung verbessern, sondern auch finanzielle und steuerliche Vorteile für das Unternehmen schaffen.

Für wen ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?

Eine betriebliche Altersvorsorge lohnt sich für Unternehmen, die gezielt qualifizierte Fachkräfte anziehen und dauerhaft binden möchten. Denn Mitarbeitende schätzen Arbeitgeber, die für ihre Zukunft vorsorgen. Gleichzeitig stärkt eine moderne bAV-Lösung das Unternehmensimage und zahlt positiv auf das Employer Branding ein.

Wann ist eine bAV nicht geeignet?

Wenn Mitarbeitende nur sehr kurz im Unternehmen bleiben oder die Fluktuation hoch ist, lohnt sich der Aufwand für eine betriebliche Altersvorsorge oft nicht. Die Einrichtung und Verwaltung erfordert nämlich administrative Ressourcen und klare Absprachen mit Mitarbeitenden und Versicherern. In solchen Fällen sollte individuell geprüft werden, ob und wie eine bAV sinnvoll umgesetzt werden kann.

Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge für Arbeitgeber

  • Steuerliche Vorteile für Arbeitgeberbeiträge
  • Geringere Lohnnebenkosten durch Entgeltumwandlung
  • Stärkung der Mitarbeiterbindung und Motivation
  • Imagegewinn durch soziale Verantwortung.
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Wie können Arbeitgeber die bAV umsetzen?

Gemeinsam mit Capital Living analysieren Sie Ihre aktuelle Unternehmensstruktur, bestehende Verträge und Ziele in Bezug auf die Altersvorsorge. Anschließend entwickeln wir ein Vorsorgemodell, das zu Ihrer Branche, Mitarbeiterstruktur und finanziellen Situation passt. Dabei achten wir darauf, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Gleichzeitig legen wir Wert auf eine steuerlich sinnvolle Gestaltung, um Ihre Vorteile als Arbeitgeber bestmöglich auszuschöpfen.

Darum vertrauen uns unsere Kunden

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Durchführungswege einer betrieblichen Altersvorsorge im Überblick

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge für ihre Mitarbeitenden organisieren können. Diese sogenannten Durchführungswege unterscheiden sich in Bezug auf steuerliche Behandlung, Haftung und Verwaltungsaufwand. Im Folgenden stellen wir Ihnen die fünf gängigsten Modelle kurz und verständlich vor.

Direktzusage

Bei der Direktzusage verpflichtet sich das Unternehmen, dem Mitarbeiter im Rentenalter eine bestimmte Altersversorgung direkt aus der eigenen Kasse zu zahlen. Das bietet viel Gestaltungsspielraum, z. B. hinsichtlich der Höhe und Form der Auszahlung. Gleichzeitig muss das Unternehmen diese Verpflichtung in seiner Bilanz als Rückstellung ausweisen, was sich auf die Bonität auswirken kann.

Direktversicherung

Die Direktversicherung ist einfach und beliebt: Der Arbeitgeber schließt eine spezielle Lebensversicherung ab, in die er oder der Arbeitnehmer Beiträge einzahlt. Diese Versicherung dient ausschließlich der Altersvorsorge des Mitarbeiters. Im Rentenalter erhält der Arbeitnehmer die angesparte Summe als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung – je nach Vertragsvereinbarung.

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine externe Versorgungseinrichtung, in die der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden Beiträge einzahlt. Diese Beiträge erscheinen nicht in der Unternehmensbilanz und beeinträchtigen somit nicht die Eigenkapitalquote. Besonders für Führungskräfte ist dieses Modell interessant, da es hohe steuerliche Vorteile bietet und individuelle Versorgungslösungen ermöglicht.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die ähnlich wie eine Versicherung funktioniert. Sie sammelt die eingezahlten Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer und verwaltet sie professionell. Aus diesen angesparten Mitteln wird dem Arbeitnehmer später eine lebenslange Altersrente ausgezahlt.

Pensionsfonds

Ein Pensionsfonds legt die eingezahlten Beiträge am Kapitalmarkt an, zum Beispiel in Aktien oder Fonds. Dadurch bestehen Chancen auf eine höhere Rendite als bei anderen bAV-Modellen. Gleichzeitig schwanken die Erträge stärker, weshalb dieses Modell mit einem etwas höheren Risiko verbunden ist.

Beitragszahlungen in die betriebliche Altersvorsorge

Wie viel in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird und wer die Beiträge leistet, ist ein zentraler Punkt bei der Gestaltung der bAV. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, sich an der Finanzierung zu beteiligen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die gängigen Modelle und deren Vor- und Nachteile.

Beteiligungsmöglichkeiten an der bAV

  • Entgeltumwandlung (Pflichtangebot durch den Arbeitgeber): Dabei wird ein Teil des Bruttogehalts des Arbeitnehmers direkt in eine Altersvorsorge umgeleitet, statt ausgezahlt zu werden. Dieser Betrag ist bis zu bestimmten Grenzen steuer- und sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber muss diese Option gesetzlich anbieten und in der Gehaltsabrechnung korrekt abbilden.
  • Arbeitgeberfinanzierte Modelle (freiwillige Leistungen): In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber freiwillig Beiträge in eine betriebliche Altersvorsorge für seine Mitarbeitenden ein, ohne dass diese einen Teil ihres Gehalts umwandeln müssen. Die Höhe und Ausgestaltung dieser Leistungen können individuell festgelegt werden. Besonders geschätzt werden solche Modelle, weil sie ein Zeichen für Wertschätzung und langfristige Bindung sind.
  • Mischmodelle: Bei dieser Variante teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber zahlt zum Beispiel einen festen Zuschuss, während der Arbeitnehmer zusätzlich einen Teil seines Bruttogehalts umwandelt. Diese Kombination ermöglicht es, die Versorgung flexibel und bedarfsgerecht zu gestalten.

Möglichkeiten des Arbeitgeberzuschusses

Wenn ein Arbeitnehmer sein Gehalt im Rahmen der Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersvorsorge einbringt, muss der Arbeitgeber gesetzlich einen Zuschuss von mindestens 15 % zahlen. Dieser Zuschuss gleicht die eingesparten Sozialabgaben des Arbeitgebers aus. Unternehmen können diesen Beitrag auch freiwillig erhöhen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren und die Motivation der Mitarbeitenden weiter zu steigern.

Vorteile und Nachteile der Entgeltumwandlung

  • Beiträge, die direkt vom Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen von der Einkommensteuer und von Sozialabgaben befreit. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer spart monatlich Steuern und Abgaben, solange der Betrag innerhalb der gesetzlich festgelegten Freibeträge bleibt.
  • Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung: Durch die Entgeltumwandlung spart der Arbeitnehmer langfristig Geld für die Rente an und erhält im Ruhestand eine zusätzliche Auszahlung. Gleichzeitig wird durch die Umwandlung ein Teil des Bruttogehalts nicht mehr zur Berechnung von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder gesetzlicher Rente herangezogen. Das kann dazu führen, dass spätere Sozialleistungen etwas niedriger ausfallen.

Müssen Arbeitgeber die betriebliche Altersvorsorge bei der Lohnabrechnung berücksichtigen?

Ja. Die betriebliche Altersvorsorge muss in der Gehaltsabrechnung eindeutig und nachvollziehbar aufgeführt werden, damit sowohl der Arbeitnehmer als auch das Finanzamt genau erkennen können, welche Beiträge abgeführt wurden. Dazu zählt unter anderem die korrekte Darstellung von Entgeltumwandlung, Arbeitgeberzuschüssen und steuerfreien Beträgen. Wir unterstützen Sie dabei, diese Angaben korrekt mit Ihrem Steuerberater oder Lohnbüro umzusetzen.

Wie wird die bAV bei Rentenantritt ausbezahlt?

Je nach gewähltem Durchführungsweg erhält der Arbeitnehmer das angesparte Kapital entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung zum Rentenbeginn. Die Auszahlung ist in der Regel steuerpflichtig, allerdings erst im Alter, wenn das Einkommen meist niedriger ist als während der Berufstätigkeit. Dadurch fällt die Steuerbelastung oft geringer aus, was einen finanziellen Vorteil darstellen kann.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge bei einem Jobwechsel?

Die meisten Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge können bei einem Arbeitgeberwechsel vom neuen Unternehmen übernommen oder alternativ ruhend gestellt werden. Bei einer beitragsfreien Stellung bleibt die bisher aufgebaute Altersvorsorge erhalten, es fließen jedoch keine neuen Beiträge mehr. Wichtig ist, dass alle Vertragsunterlagen gut dokumentiert und vollständig sind, damit ein reibungsloser Übergang oder eine Anpassung problemlos erfolgen kann.

Die Betriebsrente ist bei Insolvenz der Firma abgesichert

Durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) sind die Anwartschaften der Mitarbeitenden geschützt, falls das Unternehmen insolvent geht. Das bedeutet: Auch wenn die Firma zahlungsunfähig wird, bleibt die zugesagte Betriebsrente erhalten. Der PSVaG springt in diesem Fall ein und sichert die Altersvorsorge Ihrer Mitarbeitenden ab – ein wichtiger Vertrauensfaktor für Ihre Belegschaft.

Häufige Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitgebern

Mit mehr als zwei Jahrzehnten Erfahrung in der Versicherungsbranche in Bochum stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite, wenn es um betriebliche Altersvorsorge geht. Unser umfangreiches Fachwissen garantiert Ihnen fundierte Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen. Unser Anspruch ist es, Ihnen nicht nur Informationen, sondern auch das Vertrauen und die Sicherheit zu geben, die Sie für eine fundierte Entscheidung benötigen. Profitieren Sie von unserem umfassenden Wissen und stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Variante für Ihre Bedürfnisse wählen.

Nur den freiwilligen Zuschuss über die gesetzlich verpflichtenden 15 % hinaus. Oft entstehen sogar Einsparungen bei Lohnnebenkosten.

Nur wenn Sie sozialversicherungspflichtig angestellt sind, können Sie auch als Geschäftsführer eine bAV nutzen. Alternativ gibt es für Sie andere Formen der Versorgung, z. B. Pensionszusagen.

Bei Direktzusagen haften Sie als Arbeitgeber direkt. Bei allen anderen Durchführungswegen tragen externe Träger das Risiko.

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Entgeltumwandlung, wenn sie über der Geringverdienergrenze liegen. Diese liegt ab 1. Januar 2026 bei 603 Euro brutto pro Monat (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).

Je nach Unternehmensgröße und Komplexität zwischen 2 und 8 Wochen. Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

Unser Fazit zur betrieblichen Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge ist ein zentrales Instrument für moderne Unternehmen, die langfristig denken und handeln. Sie hilft nicht nur dabei, Fachkräfte zu gewinnen und dauerhaft zu binden, sondern verschafft Ihnen gleichzeitig steuerliche Vorteile und spart Lohnnebenkosten. Aus unserer Erfahrung als Versicherungsmakler in Bochum zeigt sich: Unternehmen, die eine durchdachte bAV anbieten, werden von Mitarbeitenden als besonders attraktiv und verantwortungsbewusst wahrgenommen. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel ist das ein klarer Wettbewerbsvorteil. Zudem können Sie damit Ihre soziale Unternehmensverantwortung konkret und sichtbar umsetzen.

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Gemeinsam gestalten wir Ihre bAV – Schritt für Schritt

Ob erste Orientierung oder konkreter Umsetzungswunsch – wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrem Unternehmen passt. Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus über 30 Jahren Beratung im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Wir erklären verständlich, was möglich ist, worauf Sie achten sollten und wie Sie Ihre Vorteile als Arbeitgeber optimal nutzen. Vereinbaren Sie jetzt unverbindlich einen Beratungstermin – digital oder persönlich in Bochum.

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    Karsten Grzella, Geschäftsführer, Capital Living GmbH